Heute wird aller Wahrscheinlichkeit nach im Bundestag der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) mit großer Mehrheit beschlossen.
Was ist der ESM?
Um es mal einfach zu formulieren: Der ESM ist eine Gesellschaft in der Mitglieder der nationalen Regierungen sitzen. Der ESM hat einen großen Haufen Geld, den er von den Mitgliedsstaaten bekommt und von dem jeweiligen Geldanteil hängt das Stimmrecht der Mitglieder ab. Dieses Geld benutzt jetzt der ESM, um Dinge zu tun, die je nach gerade vorherrschender wirtschaftsesoterischer Position geeignet erscheinen, durch die Finanzkrise zu navigieren. Das kann die Rettung von Banken, der Ankauf von Staatsanleihen, die Zur-Verfügungstellung von Krediten für Länder, die sich nicht mehr refinanzieren können oder was auch immer sein. Nötig geworden ist das ganze deshalb, weil eine entsprechende Struktur auf europäischer Ebene bisher nicht existiert und nicht ausreichend zügig geschaffen werden konnte; bereits eine Verankerung des Fiskalpakts im Lissabon-Vertrag hat Großbritannien zuletzt verhindert.
Die Befürchtungen, wir würden in Kürze in einer Diktatur leben, sind übertrieben. Richtig aber ist, dass der ESM einen massiven Machtzuwachs für die Exekutive bedeutet, die demokratisch höchst bedenklich ist.
Was folgt daraus für die Piraten?
Der ESM kommt und meiner Einschätzung nach werden auch die angekündigten Verfassungsklagen daran höchstens noch etwas im Detail, aber nichts mehr im Kern ändern. Mit dieser Realität müssen wir umgehen und schauen, was wir daraus machen. Hierzu sollten wir zunächst einen Blick darauf werfen, welche Zukunft dem ESM beschieden ist.
Aufschlussreich ist dafür Art. 16 des Fiskalpaktes.
Binnen höchstens fünf Jahren ab dem Inkrafttreten dieses Vertrags werden auf der Grundlage einer Bewertung der Erfahrungen mit der Umsetzung des Vertrags gemäß dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union die notwendigen Schritte mit dem Ziel unternommen, den Inhalt dieses Vertrags in den Rechtsrahmen der Europäischen Union zu überführen.
Hiernach muss also der Fiskalpakt innerhalb von spätestens 5 Jahren in den Lissabon-Vertrag überführt werden. Dies bedeutet nicht weniger, als dass Europa die Kompetenz für eine gemeinsame Fiskalpolitik bekommt. Demokratisch ist dies ohne Frage besser als der nur indirekt demokratisch kontrollierte ESM. Einhergehend mit einer grundlegenden Reform der europäischen Strukturen ermöglicht dies außerdem, die nationalen Staatsschulden einmalig zu vergemeinschaften bzw. in einen Altschuldentilgungsfonds zu überführen, um den hochverschuldeten Nationalstaaten wieder Luft zum Atmen zu lassen. Nach einer Strukturreform, die den Geburtsfehler des Euro (Gemeinsame Währung ohne gemeinsame Fiskal- und Wirtschaftspolitik) adressiert, würde dies wohl auch als nachhaltige Lösung angesehen werden.
Die Einschränkung des Haushaltsrechtes ist jedoch ein massiver Eingriff in das, was das Bundesverfassungsgericht als Kernbereich nationaler Souveränität bezeichnet. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach klar gemacht, dass dieser Kernbereich den Nationalstaaten erhalten bleiben muss und nicht im Wege der europäischen Integration nach Art. 23 GG nach Europa übertragen werden kann. Daher führt hier kein Weg vorbei an einer per Referendum durch die Bürger beschlossenen neuen Verfassung (Art. 146 GG).
Das ist auch der Grund, warum gegenwärtig die europäischen Staatsschefs, bzw. in Deutschland Finanzminister Wolfgang Schäuble die Öffentlichkeit auf eine neue Verfassung einstimmen. Eine neue Verfassung ist keine Frage mehr des Ob oder Wann, sondern eine des Wie.
Der von Schäuble skizzierte Weg sieht ein Zwei-Kammern-System vor: Es bestünde aus einem in gleicher Wahl gewählten Parlament und einer Länderkammer. Ein Europäischer Präsident als “Chef” der europäischen Exekutive würde in diesem System durch eine Direktwahl bestimmt. Und auch wenn es nicht offen gesagt wird, bedeuten die Abgabe der Haushaltssouveränität an Europa und die skizzierte Umstrukturierung de facto nicht weniger als den entscheidenden Schritt zu einem europäischen Bundesstaat.
Die Piraten und Europa
Die Piratenpartei hat sich mit dem Piratenappell pro Europa (Q065) mit großer Mehrheit pro-europäisch positioniert. So heißt es dort:
Daher appellieren wir an alle europäischen Piratenparteien und Piraten, an alle europäischen Parteien und mit besonderem Nachdruck an alle Europäer, sich intensiv mit der institutionellen Zukunft Europas auseinanderzusetzen und insbesondere die Möglichkeit eines durch eine gemeinsame Verfassung konstituierten, demokratischen europäischen Rechtsstaates zu erwägen, der den Bürger in den Mittelpunkt seines Handelns stellt – ein Europa der Bürger und Regionen.
In den letzten Monaten ist die Notwendigkeit eines Schrittes in diese Richtung stark gewachsen. Es ist unverzichtbar, dass die Piraten sich in dieser wohl wichtigsten politischen Frage der Gegenwart ganz klar positionieren. Die von mir präferierte Richtung hatte ich bereits angedeutet, heute möchte ich konkret werden.
Ich habe daher folgenden Antrag zur Diskussion ins Liquid Feedback eingestellt:
Europa 2.0
Wir Piraten sind uns der Bedeutung der europäischen Einigung für Frieden, Freiheit, Wohlstand und Rechtsstaatlichkeit auf diesem Kontinent bewusst und bekennen uns zur Gemeinschaft der Völker in Europa. Wir lehnen es jedoch ab, zu Lasten der Mitgliedsstaaten weitere Kompetenzen nach Europa zu übertragen, solange die demokratischen und rechtsstaatlichen Probleme der Europäischen Union nicht gelöst sind. Nicht ein zuviel, sondern ein zuwenig an demokratischer Teilhabe charakterisiert die Krise des Politischen der in die Jahre gekommenen westlichen Demokratien.
Die Möglichkeiten kleinteiliger, technokratischer Integration sind endgültig erschöpft. Die wirtschaftliche und politische Krise Europas wird alleine mit einem weiterem Vertrag und noch einem Krisengipfel nicht mehr gelöst werden können. Europa benötigt eine Neuerfindung seiner selbst – und diese kann nicht von oben herab verordnet werden. Wenn ein neu strukturiertes Europa von den europäischen Bürgern akzeptiert und unterstützt werden soll, dann bedarf es einer echten Verfassung, in deren Ausarbeitung seine Bürger von Anfang an einbezogen werden. Ein Scheitern wie mit dem Vertrag über eine Verfassung für Europa können wir uns heute nicht mehr leisten.
Einberufung eines Verfassungskonventes
Um Europa auf eine neue, tragfähige und von den Bürgern legitimierte Grundlage zu stellen, fordern wir Piraten die Einberufung eines europäischen Verfassungskonventes, der unter Aufsicht und Beteiligung der europäischen Bürger während des gesamten Prozesses eine Verfassung für Europa entwirft, über die im Anschluss in einem Referendum befunden wird.
Europa als Informationsgesellschaft
Mit einer Strukturreform allein aber ist es nicht getan. Eine Europäische Verfassung muss zugleich den Grundstein für eine gemeinsame ökonomische und kulturelle Zukunft legen; sie muss auch der jungen Generation, von der das Wohl und Wehe des europäischen Projekts letztlich abhängt, eine erstrebenswerte Perspektive bieten.
Daher werben wir für eine Europäische Verfassung, die sich an den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts orientiert und auf der Europa als eine freiheitliche, demokratische und solidarische Informationsgesellschaft neu aufgebaut werden kann. Demokratie, Rechtsstaat und Solidarität müssen in die europäische Struktur eingewoben werden, wenn Europa eine Zukunft haben soll.
Ein neu verfasstes Europa darf aber kein Zentralstaat werden, sondern muss die Vielfalt der Völker und Regionen in Europa achten und bewahren. Deshalb muss die europäische Struktur dem Grundsatz der Subsidiarität folgen und eine abschließende Definition europäischer Kompetenzen aufweisen. Als elementarer Teil parlamentarischer Souveränität ist der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) im Rahmen einer gemeinsamen Fiskal- und Wirtschaftspolitik der Hoheit des Parlamentes zu unterstellen.
Die drei Säulen der Demokratie in Europa
Die Kompetenzen der Europäischen Union bedürfen einer stärkeren demokratischen Legitimation und Kontrolle, damit wir der Demokratie nicht auf dem Wege der europäischen Integration Stück für Stück verlustig gehen. Wir werben für eine Organisation, die auf drei demokratischen Säulen ruht.
1. Säule: Legitimation der Exekutive
Erstens muss die Kommission als europäische Exekutive durch einen Präsidenten demokratisch legitimiert werden, der entweder direkt von den Bürgern oder von den Volksvertetern im Parlament gewählt wird.
2. Säule: Stärkung des Parlamentes
Zweitens muss das Europäische Parlament gestärkt werden. Ihm allein muss im Rahmen der Kompetenzen der Europäischen Union der Beschluss von Gesetzesakten obliegen. Dabei muss ihm volles Initiativrecht in allen Bereichen zustehen. Die Mitgliedsstaaten sind durch eine zweite Kammer an allen sie betreffenden Beschlüssen zu beteiligen.
3. Säule: Schaffung einer virtuellen Bürgerkammer
Angesichts der Größe und Vielfalt Europas bedarf eine lebendige europäische Demokratie neben repräsentativen Elementen auch solche der direktdemokratischen Einflussnahme. Zur unmittelbaren Teilhabe aller Bürger an der europäischen Politik ist daher als dritte demokratische Säule eine an das Parlament angeschlossene, virtuelle, europäische Bürgerkammer zu schaffen, an der jeder Bürger der Europäischen Union teilnehmen kann. Die Bürgerkammer hat die Aufgabe, mit einem Referendumsrecht nach Schweizer Vorbild an der politischen Gestaltung der Europäischen Union mitzuwirken.
Grundrechte und Rechtsstaat
Die Einführung der Europäischen Grundrechte-Charta hat den Schutz grundlegender Rechte der Menschen in Europa gestärkt. Der Wert von Grundrechten steht und fällt jedoch mit der Möglichkeit, diese gegen den Staat effektiv vor Gericht durchsetzen zu können. Leider zeigt die Erfahrung, dass es den Bürgern an brauchbaren rechtsstaatlichen Möglichkeiten fehlt, sich gegen grundrechtsverletzende Rechtsakte der Europäischen Union effektiv zu wehr zu setzen. Daher ist ein dem Europäischen Gerichtshof übergeordneter Europäischer Verfassungsgerichtshof zu schaffen, vor dem jeder Bürger seine Grundrechte gegen europäische Rechtsakte und sonstiges staatliches Handeln mittels einer europäischen Verfassungsklage verteidigen kann.
Europäische Solidarität und soziale Sicherheit (Zwei seperate Ergänzungs-Module)
Ergänzungsmodul 1: Altschuldentilgungsfonds
Die Staatsschuldenkrise der Mitgliedsstaaten ist nicht unerheblich eine Folge der globalen Bankenkrise. Außerdem haben einzelne Mitgliedsstaaten von der Verschuldung anderer Mitgliedsstaaten unmittelbar wirtschaftlich profitiert. Daher plädieren wir um der Gerechtigkeit und des innereuropäischen Friedens willen für eine einmalige, teilweise Vergemeinschaftung der Schuldenlast in Gemeinschaftsanleihen eines neu verfassten Europas.
Ergänzungsmodul 2: Sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe
Weiterhin geht mit einer gemeinsamen Fiskal- und Wirtschaftspolitik die Verpflichtung einher, die sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen in Europa zu sichern, wenn die sozialen Errungenschaften erhalten bleiben sollen.
Grundrechtliche Garantien in der Informationsgesellschaft
Für eine Informationsgesellschaft ist ein möglichst hoher Bildungsstand der Bürger und die Sicherung der Grundlagen einer freien und ungehinderten Kommunikation existentiell.
Freier Zugang zu Bildung
Freie, gebildete und mündige Menschen tragen mit ihren Entscheidungen zur Produktivität, Weiterentwicklung und Verbesserung einer Gesellschaft bei. Je demokratischer eine Gemeinschaft organisiert ist, desto gewichtiger werden ihre Entscheidungen. Um die Konsequenzen von Entscheidungen zu verstehen, braucht der Mensch nicht nur freien Zugang zu Information, sondern muss den Umgang mit ihnen beherrschen. Das betrifft die Suche, die Bewertung und die Einordnung von Wissen. Die Fähigkeit dazu muss jedem Menschen ab Kindesalter bedingungslos gegeben werden. Staatliche Bildung muss kritisches Denken, Bewusstsein für demokratische Rechte und Verantwortung sowie Respekt gegenüber den Rechten und der Freiheit anderer Menschen anstreben. Der freie Zugang zu Bildung ist grundrechtlich zu garantieren
Freiheit der Kommunikation
Der Keim einer Informationsgesellschaft ist die Freiheit, ungehindert zu kommunizieren. Dies beinhaltet die Freiheit, Informationen zu publizieren und öffentliche Informationen abzurufen, sowie den Schutz der hierzu notwendigen Informationsmittler vor einer Inanspruchnahme für den Inhalt der von ihnen gemittelten Informationen. Um die Gleichberechtigung in der Informationsgesellschaft zu sichern, muss zudem der Grundsatz der Neutralität beim Transport von Informationen verfassungsrechtlich geschützt werden.
Schutz des Vertrauens in Informationstechnische Systeme
Das Vorhalten und Verarbeiten von Daten erfasst in einer Informationsgesellschaft weite Teile des Sozial-, Privat- und Intimlebens der Menschen. Mit der zunehmenden Verbreitung von Informationstechnischen Systemen in allen Lebensbereichen geht daher ein gesteigertes Vertrauen in die Vertraulichkeit und Integrität derselben und ihrer Kommunikation untereinander einher. Dieses Vertrauen bedarf eines besonderen verfassungsrechtlichen Schutzes vor einer Verletzung durch den Staat oder durch Dritte.
Immaterialgüter und Allgemeinheit
Die breite Verfügbarkeit von Wissen und Kultur ist Grundlage der Prosperität einer Informationsgesellschaft. Der Monopolisierung derselben sind deshalb zum Wohle der Allgemeinheit Grenzen zu setzen. Geistige Werke, die wegen des technischen Fortschrittes unbegrenzt verfügbar gemacht werden können, dürfen nicht mit der Natur nach knappem, materiellem Eigentum gleichgesetzt werden. Daher bedarf es einer verfassungsrechtlichen Absicherung, dass der Staat Monopolrechte an Immaterialgütern nur einräumen darf, soweit dies der Allgemeinheit dient. Außerdem müssen sie zeitlich begrenzt sein und und dürfen rückwirkend weder inhaltlich noch zeitlich erweitert werden.
Transparenz staatlichen Handelns
Demokratische Teilhabe erfordert die Möglichkeit, sich ein Bild von staatlichem Handeln machen zu können. Daher ist, wenn dem keine überwiegenden Belange entgegenstehen, das staatliche Handeln aller Staatsgewalten ohne besonderen Antrag und ohne Erhebung von Gebühren transparent zu machen.
Heute wird aller Wahrscheinlichkeit nach im Bundestag der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) mit großer Mehrheit beschlossen. Was ist der ESM? Um es mal einfach zu formulieren: Der ESM ist eine Gesellschaft...