Ein Vorschlag für eine Pressemitteilung der Piratenpartei Deutschland zum Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland in Sachen Vorratsdatenspeicherung. Verwertung und Veränderung erbeten.
Die EU-Kommission hat heute ein Ultimatum gestellt: Zwei Monate Zeit habe Deutschland, um die EU-Richtlinie Richtlinie 2006/24/EG umzusetzen – geschieht das nicht, kann die Kommission Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen.
Denn innerhalb der EU ist jedes Mitgliedsland dazu verpflichtet, europäische Richtlinien in nationales Recht umzusetzen – allerdings nur, wenn sie auch rechtmäßig sind.
Daran bestehen jedoch erhebliche Zweifel. Das deutsche und das tschechische Verfassungsgericht haben die Vorratsdatenspeicherung wegen Verstoßes gegen nationale Grundrechte für nichtig erklärt, der ungarische Verfassungsgerichtshof hat sogar eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention festgestellt. Schweden verweigert sich bis heute schlichtweg der Umsetzung.
Und das mit gutem Grund: Die Vereinbarkeit mit den europäischen Grundrechten ist zweifelhaft. So kam der wissenschaftliche Dienst des Bundestages schon 2006 zum Ergebnis:
Die Vorratsdatenspeicherung betrifft das Grundrecht des Datenschutzes, der Kommunikation und die Berufsfreiheit der Telekommunikationsanbieter. Mangels tragfähiger Daten über die Erfolgsaussichten der Vorratsdatenspeicherung und die demgegenüber zu stellenden Lasten ist eine abschließende Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der Regelungen der Richtlinie nicht möglich. Selbst unter Berücksichtigung eines Einschätzungsspielraums für den Richtliniengeber scheint die Gebotenheit und Angemessenheit allerdings zweifelhaft.
Im März 2011 wurden dann tragfähige Daten vom wissenschaftlichen Dienst nachgeliefert:
In den meisten Ländern kam es in den Jahren 2005 bis 2010 zu keinen signifikanten Änderungen der Aufklärungsquote. Lediglich in Lettland ist die Aufklärungsquote zwischen 2006 und 2007 erheblich angestiegen, was allerdings mit der Einführung eines neuen „Criminal Procedure Law“ zusammenhängt und nicht auf die Umsetzung der EU Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zurückgeführt wird.
Daraus folgt, dass die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung die Grundrechte der europäischen Bürger verletzt. Die Piratenpartei fordert die Regierung daher dazu auf, die Vorratsdatenspeicherung nicht wiedereinzuführen und stattdessen ihre grundrechtliche Vereinbarkeit vor dem europäischen Gerichtshof überprüfen zu lassen.
Denn wenn der Politik die Rechte seiner Bürger wichtig sind, dann muss sie sie verteidigen.
Daneben befindet sich die EU auf Grund der Euro-Krise bereits jetzt in einer institutionell angespannten Lage. Eine Erzwingung einer grundrechtsverletzenden Überwachungsmaßnahme ohne messbaren Nutzen gegen die Urteile mehrerer nationaler Verfassungsgerichte würde diese Krise noch weiter verschärfen.